Wie wir Sie als Organe von Vereinen und Stiftungen / Vereins- und Stiftungsgründer begleiten können

Wir betreuen seit vielen Jahren gemeinnützige Stiftungen und Vereine sowie andere gemeinnützige Organisationen (z.B. gGmbH) und können mit speziellem Know-how in allen Bereichen des Gemeinnützigkeitsrechts überzeugen, insbesondere in der Abgrenzung der Gemeinnützigkeit zu steuerpflichtiger wirtschaftlicher Tätigkeit.

Sie wollen einen gemeinnützigen Verein gründen oder dessen Gemeinnützigkeit erhalten durch Berücksichtigung der sehr engen steuerlichen Vorschriften, auch im Bereich des Risikos der steuerlichen Haftung der Geschäftsführung?

Sie wollen Ihre Unternehmensnachfolge regeln, das Andenken an Ihr Lebenswerk bewahren, die Erhaltung des Familienvermögens und die Alimentierung Ihrer Familie sichern, zugleich steuerliche Vorteile nutzen oder einfach nur Gutes tun? Dann kann eine Stiftung in unterschiedlicher Form, auch unternehmensverbunden, für Sie die ideale Lösung sein.

Wir beraten Sie insbesondere bei folgenden Fragestellungen:

  • Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht/Schenkungsteuerrecht für Stifter
  • Nachlassgestaltung unter Berücksichtigung des Gemeinnützigkeitsrechts
  • Hilfestellung bei der Satzungsgestaltung und Antragsverfahren, Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt
  • Überprüfung der Gemeinnützigkeit und Steuerpflicht
  • Unterstützung oder komplette Führung der Buchhaltung unter Beachtung der
    4 Sphären-Theorie
  • Erstellung von Jahresabschlüssen, Vermögensübersichten und Einnahme-Überschuss- Rechnungen
  • Erklärungen und Beratung zu Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und allen weiteren Steuerarten
  • Beratung zu Spendenabzug
  • Beratung zur Rücklagen-Problematik
  • Vertretung in steuerlichen Einspruchsverfahren

Ob Sie nun Fragen zur Vorteilhaftigkeit einer Stiftungserrichtung oder der laufenden Besteuerung von Vereinen haben, bei uns bekommen Sie die passende Antwort zu allen Problemkreisen und Fragestellungen.