Wie wir Sie als Körperschaften öffentlichen Rechts / Betriebe gewerblicher Art begleiten können

Bereits seit vielen Jahren betreuen wir auch Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere mit ihren „Betrieben gewerblicher Art“.

Von „Betrieben gewerblicher Art“ ist die Rede, wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts einer Tätigkeit nachgeht, die nicht Bestandteil ihrer hoheitlichen Tätigkeit ist, sondern mit der sie ein – ansonsten – privatwirtschaftliches Unternehmen betreibt.
Die Problematik besteht darin, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts prinzipiell nicht körperschaftsteuerpflichtig ist. Wird die Körperschaft in Bereichen allerdings nicht hoheitlich, sondern wirtschaftlich tätig, so ergibt sich hierdurch ein Betrieb gewerblicher Art (kurz BgA).

Es ergeben sich dann Probleme in der Abgrenzung zwischen dem steuerbefreiten und steuerpflichtigen Bereich, sowohl bei den Ertragsteuern als auch bei der Umsatzsteuer, da die wirtschaftliche Tätigkeit von Körperschaften des öffentlichen Rechts im Wettbewerb zu privatwirtschaftlichen Unternehmen steht und dadurch keine ungerechtfertigten Vorteile entstehen sollen. Dies Problem ist ähnlich der internen Abgrenzung bei gemeinnützigen Organisationen (s.o.) im Rahmen der Vier-Sphären-Theorie bei der Abgrenzung der Gemeinnützigkeit zum Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Eine ähnliche Problematik der Abgrenzung zwischen steuerpflichtiger und steuerbefreiter Tätigkeit stellt sich im Zusammenhang mit Eigengesellschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Was wir gerne für Sie als Vertreter einer Körperschaft des öffentlichen Rechts übernehmen können:

  • Steuerliche Beratung zum Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art und der Abgrenzungen.
  • Steuerliche Gestaltungsempfehlungen zur Ausgliederung der Aufgaben auf eine eigene GmbH.
  • Beratungen zur steuerlichen Behandlung des Leistungsaustauschs mit Dritten, z. B. den Bürgern.
  • Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei zunehmend restrik
    tiver Haltung der Gesetze und ihrer Auslegung.
  • Steuerliche Beratung zu faktischer und fiktiver Ausschüttung an die Körperschaft des öffentlichen Rechts.
  • Erstellung betrieblicher Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer, Umsatzsteuer)
  • Steuerliche Beratung bei Umstrukturierungen und Investitionen sowie Gestaltungsberatung.
  • Gutachterliche Stellungnahmen.
  • Beratung und Unterstützung bei steuerlichen Betriebsprüfungen.
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Gerichten.
  • Rechnungswesen
    • Anlagen- und Finanzbuchhaltung
    • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
    • Jahresabschlusserstellung.